Potenzielle Halteverbotsfalle Yppengasse

klappschild_falle1
In der Yppengasse gibt es eine potenzielle Park- und Halteverbotsfalle, in die zu tappen einiges kosten könnte (jedenfalls 36 Euro Parkstrafe plus 242 Euro Abschleppgebühr plus tägliche Verwahrkosten laut geltendem Tarif).

Liebe Kfz-BenutzerInnen, aufgepasst: Vor dem Haus Yppengasse 1, gleich anschließend an den ausgewiesenen Behindertenparkplatz, existieren zwei eher kuriose Klapp-Verkehrsschilder, die ich bisher nur in zugeklapptem Zustand bewundern konnte (siehe Fotos oben und links).
klappschild_falle2
In aufgeklapptem Zustand handelt es sich um Halte- und Parkverbotstafeln, wie mir das Magistrat der Stadt Wien mitteilte – und zwar für die alle vier Wochen dort vorzufindende mobile Problemstoffsammelstelle, gültig jeweils an Samstagen zwischen 7:00 und 13:00 (die betreffenden Samstage sind am Ende des Beitrags angeführt).

Gesetzeskonform sind diese Schilder bereits 24 Stunden vor Beginn dieses „fallweisen“ Halte- und Parkverbots aufzuklappen – d.h. spätestens an jedem betreffenden Freitag um 7:00; das nächste Mal also am Freitag, den 5. Februar 2016, sieben Uhr früh. [Nachtrag: Siehe da, am 1.2.2016 waren sie bereits aufgeklappt, siehe Foto; sehr löblich. 24 Stunden vorher erscheint mir nämlich eher knapp!]

Aufgeklappt (2.2.2016)

Aufgeklappt (2.2.2016)

Um eine potenzielle Falle handelt es sich aus zwei Gründen:

Erstens könnte es ja durchaus sein, dass man beim Abstellen des Fahrzeugs z.B. Freitag nachts die aufgeklappten, aber normalerweise bedeutungslosen Schilder gar nicht bemerkt. Steht man dann am Samstag ab 7:00 noch immer dort, hat man Pech gehabt – dann wird man kostenpflichtig abgeschleppt. Da fährt dann die Eisenbahn drüber – oder die zuständige MA 48 in diesem Fall.

Zweitens, und das ist der schlimmere Fall, könnte es ja sein, dass die zugeklappten Schilder gar nicht aufgeklappt waren, weil jemand – nobody is perfect – einfach vergessen hat, sie zeitgerecht aufzuklappen. Dann gilt das entsprechende Halte- und Parkverbot natürlich nicht. Falls ein dort abgestelltes Fahrzeug dann abgeschleppt bzw. an einen anderen Platz „verfrachtet“ werden muss, sollte das auf Kosten der MA 48 gehen.

Sollte. Denn tatsächlich kann das anders ausgehen, soll heißen, wenn es sich um Ihr Fahrzeug handelt, müssen Sie trotzdem zahlen – Parkstrafe, Abschleppgebühr usw. usf.
prosafahrzeug
Wie das? Nun, ganz einfach. Nehmen wir an, die mobile Problemstoffsammelstelle (Beispielfahrzeug der “Prosa” siehe Bild rechts, Quelle: wien.gv.at) tanzt am Samstag an, sieht dort ein Fahrzeug, das auf “ihrem” Parkplatz steht, klappt die (dummerweise noch zugeklappten) Halte- und Parkverbotsschilder einfach auf, ruft die Verkehrspolizei herbei, die den Sachverhalt notgedrungen bestätigt (Halte- und Parkverbotsschild aufgeklappt, Fahrzeug abgestellt) und lässt postwendend abschleppen, auf Ihre Kosten natürlich.

Dagegen können Sie praktisch nichts unternehmen – außer in einem einzigen Fall: Wenn Sie nämlich BEWEISEN können, dass die beiden Verkehrsschilder zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihr Fahrzeug dort abgestellt haben, NICHT AUFGEKLAPPT waren.

Leider ist es extrem unwahrscheinlich, dass Sie einen solchen Beweis führen könnten. Denn wenn Sie von der mobilen Problemstoffsammlung nichts wissen, kommen Sie garantiert auch nicht auf die Idee, mitten in der Nacht zugeklappte Verkehrsschilder abzulichten oder, besser noch, ZeugInnen herbeizurufen …

Das Problem ist übrigens einer Rationalisierung der Problemstoffsammlung zwecks Kosteneinsparung zu verdanken. Bis 2012 konnten Problemstoffe ja u.a. auf dem Mistplatz am Yppenplatz abgegeben werden, der mittlerweile – der Ottakringer Brauerei sei Dank – außerhalb der Marktzeiten gänzlich zugesperrt ist.

Persönlich habe ich es übrigens noch nie geschafft, die mobile Problemstoffsammlung zu beanspruchen. Dazu müsste ich mir wahrscheinlich den jeweils nächsten Termin in großen roten Lettern auf die Innenseite meiner Wohnungstür plakatieren. Stattdessen bemühe ich mich im Anlassfall gleich zum Mistplatz in der Kendlerstraße, 6 km hin und zurück. Die Stadtverwaltung spart Kosten, und die Betroffenen müssen ihren Allerwertesten bewegen und tun somit etwas für ihre Gesundheit. So macht sich die Einschränkung öffentlicher Dienstleistungen für alle bezahlt – eine „Win-Win-Situation“, wie man heute sagt …

Termine mobile Problemstoffsammlung Yppengasse 2016 (jeweils Samstag, 8:00 – 13:00)
9.1., 6.2., 5.3., 2.4., 30.4., 28.5., 25.6., 23.7., 20.8., 17.9., 15.10., 12.11., 10.12.
Siehe Termine und Standorte der mobilen Problemstoffsammlung 2015/2016 .

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert